Versicherung

Wann soll ich meine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen?

Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, können Sie selbstverständlich Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Es kann der Schaden entweder bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder bei Ihrer Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden, nicht bei beiden gleichzeitig.

Ich bin natürlich gerne bereit, Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Ersatzansprüche bei der Vollkaskoversicherung behilflich zu sein. Dennoch empfiehlt es sich, die Ansprüche dort selbst anzumelden. Weder die Kaskoversicherung noch die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Anwaltes für die Anmeldung Ihres Kaskoanspruches, es sei denn, die Kaskoversicherung befindet sich im Verzug.

Bei Inanspruchnahme Ihrer Vollkaskoversicherung:

  • verlieren Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt
  • gehen Ihre Rechte aus dem Unfall in Höhe des von der Kaskoversicherung regulierten Betrages auf diese über

Eine anschließende Geltendmachung von dem bereits regulierten Kaskoschaden ist damit ausgeschlossen. Und – Rabattverlust bleibt Rabattverlust!

Sollten Sie aber den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht haben und diese zahlt nur einen Teil des Schadens, können Sie immer noch Ihre Vollkaskoversicherung im Nachhinein in Anspruch nehmen, auch für Teilbeträge.