Impressum

Kanzleiname: Rechtsanwalt Hartwig Graf von Dürckheim
Mandanteninformation nach DL-InfoV Rechtsform: Einzelkanzlei

Kanzleisitz: Maria-Eich-Straße 53, 82166 Gräfelfing

E-Mail: duerckheim@unfall-muenchen.de

Tel. (089) 53 01 11, Fax (089) 53 09 582

Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, Mitglied Nr. 12625

Umsatzsteuer Nr. 144/206/70754

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsverwaltungsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Haftpflichtversicherung wurde bei der AXA Versicherung abgeschlossen. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte
    der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
Inhaltlich Verantwortlicher: Hartwig Graf von Dürckheim (Anschrift wie oben)
Design/Entwicklung: VirgoMedia

Mandatsbedingungen:

Rechtsanwalt H. Graf Dürckheim wird von dem Auftraggeber mit der Vertretung beauftragt. Der Auftraggeber wird darüber belehrt, dass sich die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem Gegenstandswert berechnen. Die Gebühren werden nach der RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) berechnet. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber kann vereinbart werden. Kosten für die Erstellung von Kopien gegenüber Dritten (der Gegenseite) wie auch gegenüber einer Rechtsschutzversicherung sind nicht erstattungsfähig. Kopien die im Rahmen des Mandatsverhältnisses gefertigt werden bezahlt der Auftraggeber gemäß RVG Nr. 7000 1a. Die Kosten betragen € 0,50 für die ersten 50 Kopien und € 0,30 für weitere Kopien zuzügl. der aktuellen Umsatzsteuer. Verauslagte Auskunftsgebühren und Akteneinsichtsgebühren o.ä. werden vom Auftraggeber erstattet, soweit sie nicht von dritter Seite, wie etwa einer Rechtsschutzversicherung, übernommen werden. Der Auftraggeber zahlt bei Verlangen des Rechtsanwaltes einen angemessenen Kostenvorschuss gemäß § 9 RVG. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwaltes wird für alle Fälle  leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000 Euro beschänkt. Unberührt bleibt eine weitergehende Haftung des beauftragten Rechtsanwaltes oder dessen Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Einzelfall kann bei einem hierüber hinaus gehenden Haftungsrisiko gegen eine zusätzliche vom Auftraggeber zu übernehmende Versicherungsprämie eine höhere Einzelfallversicherung abgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein entsprechendes Verlangen schriftlich zu stellen. Bei Geltendmachung eines vermeintlichen Haftungsschadens verpflichtet sich der Auftraggeber den Rechtsanwalt unverzüglich über seine Geltendmachung zu informieren. Bei der Anwendung ausländischen Rechts wird die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen; dies gilt nicht für sog. supranationales Recht. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des beauftragten Rechtsanwaltes sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Kostenerstattungsansprüche und die in dem Verfahren geltend gemachten Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des  beauftragten Rechtsanwaltes an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Rechtsmittel oder sonstige Rechtsbehelfe braucht der beauftragte Rechtsanwalt nur einzulegen oder einlegen zu lassen, wenn er eine hierauf gerichtete schriftliche Weisung erhalten oder angenommen hat. Eine teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht.

Die vorstehenden Mandatsbedingungen müssen vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen und schriftlich akzeptiert werden, bevor ein Mandatsverhältnis entsteht.