Sie hatten einen Unfall?
Am besten gleich zum Spezialisten, mit allen Ansprüchen!
Die Vertretung durch einen erfahrenen und qualifizierten Anwalt gewährleistet fast immer höhere Schadensersatzzahlungen und schnellere Leistung durch die Gegenseite.
Die Polizei nimmt ein Unfallprotokoll in der Regel nur dann auf, wenn ein Personenschaden eingetreten ist. Dieses Protokoll kann aber erst nach Abschluss der amtlichen Ermittlungen eingesehen werden, aber das dauert manchmal sehr lange. Als Beweismittel kann es dann recht nützlich sein. Deshalb ist es wichtig, folgendes zu notieren:
- Fotos der Unfallstelle, möglichst mit Fahrzeugen in der Unfallposition, bevor sie fortbewegt werden
- amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
- Name, Vorname und Anschrift des gegnerischen Fahrzeuglenkers
- Name, Vorname und Anschrift des gegnerischen Fahrzeughalters (ggfs. auch Firma)
- Adresse und Aktenzeichen der hinzu gerufenen Polizei
- Namen, Vornamen und Anschriften aller Zeugen
- Haftpflichtversicherung und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners
- Bei Gegnern mit ausländischem Kennzeichen: das Doppel der Grünen Versicherungskarte
- bei polizeilicher Unfallaufnahme: polizeiliche Dienststelle mit Adresse und ggf. Aktenzeichen
Es empfiehlt sich, ein Gutachten über den Ihnen entstandenen Schaden erstellen zu lassen für den Fall, dass der Blechschaden mehr als € 800,- beträgt. Im Rahmen eines Gutachtens erstellte Fotos sind zudem sehr gute Beweismittel.
Der Schaden wird bei der Haftpflichtversicherung des Halters des gegnerischen Unfallfahrzeuges geltend gemacht, nicht beim Gegner selbst.
Verletzt?
Suchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt Ihres Vertrauens sowie Ihren Arzt auf, damit das Verletzungsbild dokumentiert wird, als Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Arzt-Attest kann später angefordert werden.
Wenn Sie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche von hier aus wünschen, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung.